Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Handel (B2B)

– Stand: 01/2022 –

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Roland Schäfer Elektroakustik und Audiotechnik – im Geschäftsverkehr geläufig unter der Handelsmarke „GGNTKT“ – (nachfolgend „Verkäufer“) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Käufer“). Der Käufer handelt bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Das Schweigen des Verkäufers auf solche Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.4 Im Sinne dieser AGB gelten als Unternehmer auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbrauchergeschäfte sind vom Anwendungsbereich dieser AGB ausdrücklich ausgenommen.

§ 2 ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS UND PRODUKTKATALOGE
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich oder in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die bestellten Waren tatsächlich liefert.

2.3 Produktbeschreibungen, technische Angaben, Abbildungen sowie Gewichts- und Maßangaben in Katalogen, Preislisten, Werbematerialien oder auf der Website des Verkäufers stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Maßgeblich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung niedergelegten Spezifikationen.

2.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, technische Modifikationen an Produkten vorzunehmen, sofern diese den technischen Fortschritt widerspiegeln, die in der Auftragsbestätigung niedergelegten technischen Mindestspezifikationen nicht unterschreiten und den Käufer nicht mit zusätzlichen Kosten belasten.

2.5 Muster und Probesendungen begründen keinen Anspruch auf zukünftige Belieferung zu identischen Konditionen.

2.6 Bestellungen des Käufers sind verbindlich und können nach Absendung nicht mehr einseitig widerrufen oder geändert werden. Eine Änderung oder Stornierung einer Bestellung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Im Fall einer vom Verkäufer akzeptierten Stornierung ist der Verkäufer berechtigt, bereits entstandene Kosten (insbesondere Materialbestellungen und Planungsaufwand) sowie eine Stornogebühr von bis zu 15 Prozent des Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

§ 3 PREISE, PREISANPASSUNGEN UND MINDESTBESTELLMENGEN
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (€ / EUR) netto ab Werk des Verkäufers (EXW gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung), zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit keine Steuerbefreiung greift.

3.2 Für Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden gesonderte Pauschalen oder Ist-Kosten in Rechnung gestellt. Details ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Verkäufers.

3.3 Der Verkäufer behält sich vor, seine Preise bei einer Erhöhung von Rohstoff-, Material-, Energie- oder Lohnkosten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) angemessen anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 60 Tage liegen. Der Käufer wird über Preisanpassungen rechtzeitig in Textform informiert. Unabhängig von der vorgenannten 60-Tage-Grenze ist der Verkäufer berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die relevanten Einkaufskosten für Materialien oder Komponenten zwischen Vertragsschluss und Lieferung um mehr als 15 Prozent erhöhen. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Es gelten die Mindestbestellmengen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des Verkäufers. Unterschreitet eine Bestellung die Mindestbestellmenge, ist der Verkäufer berechtigt, einen Kleinstmengenaufschlag zu erheben.

3.5 Rabatte, Sonderkonditionen und Staffelpreise gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung und schließen keine dauerhaften Ansprüche für Folgebestellungen ein.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ANZAHLUNG, VERZUG UND AUFRECHNUNG
4.1 Mit Abschluss des Vertrages ist der Käufer verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Netto-Auftragswertes gemäß dem vorgelegten Angebot in Form einer Abschlagsrechnung zu leisten. Der Verkäufer ist berechtigt, die Abschlagsrechnung unmittelbar nach Zugang der Auftragsbestätigung oder zu einem späteren Zeitpunkt nach eigenem Ermessen auszustellen. Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Rechnungsstellung besteht nicht. Die Restzahlung in Höhe der verbleibenden 50 Prozent ist bei Warenlieferung in Form einer Abschlussrechnung fällig. Beide Rechnungen sind gemäß Ziffer 4.2 zu zahlen.

4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen gewährt der Verkäufer einen Skonto in Höhe von 2 Prozent des Nettorechnungsbetrages, sofern keine fälligen offenen Posten bestehen.

4.3 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.

4.4 Zahlungen sind ausschließlich bargeldlos per Banküberweisung zu leisten. Die maßgeblichen Bankverbindungsdaten (IBAN, BIC, Kreditinstitut) sind auf der jeweiligen Rechnung des Verkäufers angegeben. Barzahlung ist ausgeschlossen. Eine Zahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn der Betrag unwiderruflich auf dem in der Rechnung ausgewiesenen Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Bankspesen und Transferkosten, insbesondere bei Auslandszahlungen, trägt der Käufer.

4.5 Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.6 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, liegen Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers vor, stellt der Käufer einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wird ein solcher Antrag durch Dritte gestellt, ist der Verkäufer berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen sowie weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

§ 5 LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN UND GEFAHRÜBERGANG
5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Werktag, an dem der vollständige Eingang der Anzahlung gemäß Ziffer 4.1 auf dem Konto des Verkäufers bestätigt ist. Der Produktionsbeginn erfolgt ausschließlich auf Basis des Anzahlungseingangs; vor Eingang der Anzahlung ist der Verkäufer nicht zur Aufnahme der Produktion verpflichtet. Verbindliche Liefertermine setzen darüber hinaus den rechtzeitigen Eingang vollständiger und korrekter Bestellunterlagen voraus.

5.2 Leistet der Käufer die Anzahlung gemäß Ziffer 4.1 nicht innerhalb der in Ziffer 4.2 genannten Frist, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 10 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichtleistung geltend zu machen. Bereits entstandene Kosten (z. B. Materialbestellungen, Planungsaufwand) können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

5.3 Die Lieferpflicht des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder sonstige unverschuldete Störungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Dauert eine Störung länger als 8 Wochen an, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet; weitergehende Ansprüche des Käufers – insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung – sind in diesem Fall ausgeschlossen.

5.4 Kommt der Verkäufer mit einer Lieferung in Verzug, ist der Käufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen des Verzugs sind auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht. Verzögerungen, die auf dem verspäteten Eingang der Anzahlung beruhen, begründen keinen Verzug des Verkäufers.

5.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat (Versendungskauf, § 447 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Transportkosten übernimmt.

5.7 Veranlasst der Käufer eine Abholung, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Käufer oder seinen Bevollmächtigten über. Ist der Käufer in Annahmeverzug geraten, steht dies einem Gefahrübergang gleich.

§ 6 VERPACKUNG, VERSAND UND TRANSPORTSCHÄDEN
6.1 Der Verkäufer verpackt die Ware handelsüblich und transportgerecht. Die Verpackungskosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Mehrweg-Verpackungen und Paletten werden separat berechnet und bei Rücksendung in einwandfreiem Zustand innerhalb von 90 Tagen gutgeschrieben.

6.2 Transportschäden, die bei Übergabe durch den Frachtführer äußerlich erkennbar sind, hat der Käufer unverzüglich beim Frachtführer zu reklamieren und schriftlich zu dokumentieren (Schadensvermerk auf dem Frachtbrief/Lieferschein). Verborgene Schäden sind dem Frachtführer und dem Verkäufer innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Dokumentation bei der Übergabe, trägt er die Beweislast dafür, dass der Schaden während des Transports und nicht durch nachfolgende Einwirkungen entstanden ist.

6.3 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen – bei Mitveräußerung von Fremdware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Gesamtrechnung. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt, sobald der Käufer mit einer fälligen Zahlung gegenüber dem Verkäufer in Verzug gerät oder konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Käufers vorliegen; in diesen Fällen ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich von seinem übrigen Warenbestand getrennt zu lagern und dem Verkäufer auf Aufforderung den Lagerort mitzuteilen.

7.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren und auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.

7.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Der Käufer hat dem Verkäufer den Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren und die Ware herauszugeben.

7.5 Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

7.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken – insbesondere Feuer, Diebstahl, Leitungswasser und sonstige Elementarschäden – in ausreichender Höhe zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen. Bereits jetzt tritt der Käufer etwaige Entschädigungsansprüche gegen den Versicherer betreffend die Vorbehaltsware sicherungshalber an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

§ 8 UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT DES KÄUFERS
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

8.2 Verdeckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht sofort erkennbar waren, sind innerhalb von 5 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Ziffer 9.1.1. Eine Rüge nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.

8.3 Die Mängelanzeige muss eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels, Fotos/Dokumentation, Artikelnummer, Lieferscheinnummer sowie die Anzahl der betroffenen Einheiten enthalten.

8.4 Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Ware in Bezug auf den jeweiligen Mangel als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

§ 9 MÄNGELHAFTUNG (SACHMÄNGEL-GEWÄHRLEISTUNG)

Die Mängelhaftung des Verkäufers richtet sich nach den §§ 434 ff. BGB sowie den nachfolgenden Bestimmungen, die als Sonderregelungen für Kaufleute vorrangig gelten.

9.1 Gewährleistungsfrist
9.1.1 Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate ab Lieferung (Gefahrübergang). Die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB wird hiermit auf 12 Monate verkürzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Nacherfüllungsmaßnahmen des Verkäufers stellen kein Anerkenntnis des zugrunde liegenden Mängelanspruchs dar und führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist gemäß § 212 BGB.

9.1.2 Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

9.1.3 Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass ein gerügter Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 5.6 vorhanden war. Eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers findet nicht statt. § 477 BGB, der eine Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern vorsieht, ist auf diese B2B-Geschäftsbeziehung nicht anwendbar.

9.2 Art der Nacherfüllung
9.2.1 Im Fall eines berechtigten Sachmangels hat der Käufer zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach eigenem Ermessen zu wählen. Solange Mängelansprüche geltend gemacht werden, ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware verfügbar zu halten und darf sie nicht anderweitig veräußern, bearbeiten oder verwenden, soweit dies die Durchführung der Nacherfüllung beeinträchtigen würde.

9.2.2 Der Käufer hat dem Verkäufer für die Nacherfüllung eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen zu setzen.

9.2.3 Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder – sofern es sich nicht um einen unerheblichen Mangel handelt – Rücktritt vom Vertrag verlangen. Im Fall des Rücktritts ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer für die tatsächliche Nutzungsdauer der Ware eine angemessene Nutzungsvergütung zu leisten, die auf Basis des anteiligen Kaufpreises im Verhältnis zur nach dem jeweiligen Stand der Technik üblichen technischen Lebensdauer vergleichbarer Produkte berechnet wird.

9.2.4 Ort der Nacherfüllung ist der Betriebssitz des Verkäufers, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Art der Nacherfüllung etwas anderes erfordern. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten und Gefahr an den Betriebssitz des Verkäufers zu versenden, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich einen anderen Nacherfüllungsort bestimmt. Transportkosten für die Rücksendung der reparierten oder ersetzten Ware an den Käufer trägt der Verkäufer, sofern die Mängelrüge berechtigt war.

9.3 Kosten der Nacherfüllung
9.3.1 Der Verkäufer trägt die für die Nacherfüllung notwendigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten für die Ersatzlieferung oder Nachbesserung, sofern diese nicht dadurch erhöht werden, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Lieferort verbracht wurde.

9.3.2 Ein Anspruch des Käufers auf Erstattung von Aufwendungen gemäß § 439 Abs. 3 BGB – insbesondere Kosten für den Aus- und Einbau mangelhafter bzw. als Ersatz gelieferter Ware – ist im Rahmen dieser B2B-Geschäftsbeziehung vollständig und ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Verkäufer den Sachmangel nicht zu vertreten hat. Das Vertretenmüssen richtet sich nach §§ 276, 278 BGB. Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, ob der Käufer die Arbeiten selbst durchführt oder durch Dritte durchführen lässt. Bei leicht fahrlässig verursachten Sachmängeln ist die Erstattung auf einen Höchstbetrag von 50 Prozent des vom Käufer an den Verkäufer gezahlten Netto-Einkaufspreises der betroffenen Produkteinheit begrenzt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Regelung uneingeschränkt. Den Nachweis, dass der Sachmangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht, hat der Käufer zu führen.

9.3.3 Nicht erstattungsfähige Kosten sind insbesondere: Lohn- und Arbeitskosten eigener Mitarbeiter des Käufers; Kosten beauftragter Handwerker, Installateure oder Elektrofachbetriebe; Kosten für Demontage und Remontage von Einbaulautsprechern, Deckenlautsprechern, Unterputzinstallationen oder integrierten Beschallungsanlagen; Kosten für die Wiederherstellung von Wänden, Decken oder sonstigen Bauteilen; sowie mittelbare Folgekosten wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn. Der Käufer hat entstandene Kosten durch geeignete Belege nachzuweisen (Stundennachweis, Handwerkerrechnung). Pauschalrechnungen oder Eigenberechnungen ohne Einzelnachweise werden nicht anerkannt.

9.3.4 Der Ausschluss gemäß Ziffern 9.3.2 und 9.3.3 gilt nicht, soweit der Käufer seinerseits gegenüber einem Verbraucher zur Erstattung von Ein- und Ausbaukosten verpflichtet ist und insoweit die Voraussetzungen des Unternehmerregresses gemäß § 478 BGB vorliegen. In diesem Fall richtet sich die Kostentragung ausschließlich nach den Regelungen in Ziffer 9.5 dieser AGB, die das Verfahren und die Höhe des Regresses abschließend regeln.

9.3.5 Rücksendungen mangelhafter Ware bedürfen einer vorherigen Rücksendeautorisierung (RMA-Nummer) des Verkäufers. Einseitig, ohne RMA-Nummer eingesandte Ware wird auf Kosten des Käufers zurückgesandt. Die RMA-Nummer ist gut sichtbar außen auf dem Paket anzubringen.

9.3.6 Reisekosten, Hotelkosten und sonstige Aufwandsentschädigungen für Serviceeinsätze werden nur erstattet, wenn sie schriftlich vorab vom Verkäufer genehmigt wurden und die Mängel eindeutig in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fallen.

9.4 Ausschluss der Mängelhaftung
9.4.1 Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, falsche Montage, fehlerhafte Installation, übermäßige Beanspruchung jenseits der technischen Spezifikationen oder durch Eingriffe des Käufers oder Dritter entstanden sind.

9.4.2 Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei natürlichem Verschleiß, Beschädigungen durch äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, mechanische Beschädigung), bei Verwendung nicht freigegebenen Zubehörs oder Ersatzteilen sowie bei fehlerhafter Lagerung.

9.4.3 Eine Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 8 dieser AGB schließt Mängelansprüche aus.

9.4.4 Soweit der Käufer eine technische Spezifikation vorgibt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die Einhaltung dieser Spezifikation. Für die Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck übernimmt der Verkäufer in diesem Fall keine Haftung.

9.5 Regress des Käufers (§ 478 BGB) – Verfahren und Kostenbegrenzung
9.5.1 Die Regressrechte des Käufers gegen den Verkäufer gemäß §§ 478, 479 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bleiben dem Grunde nach unberührt, soweit der Käufer einem Verbraucher gegenüber zur Nacherfüllung einschließlich der Tragung von Ein- und Ausbaukosten gemäß § 439 Abs. 3 BGB verpflichtet ist und dies auf einem Mangel beruht, der bereits bei Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer vorhanden war. Abweichende vertragliche Regelungen, die diesen Regressanspruch dem Grunde nach ausschließen würden, werden gemäß § 478 Abs. 4 BGB nicht vereinbart.

9.5.2 Als zwingende Voraussetzung für jeden Regressanspruch nach § 478 BGB hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Verbraucherreklamation, schriftlich in Textform zu unterrichten. Die Mitteilung muss enthalten: (a) Bezeichnung des betroffenen Produkts mit Seriennummer und Kaufdatum, (b) konkrete Mangelbeschreibung und Rüge des Verbrauchers, (c) Umfang der vom Verbraucher verlangten Nacherfüllung, (d) Adresse des Endkunden sowie (e) Fotos oder sonstige Belege des Mangels. Unterbleibt diese Meldung oder erfolgt sie verspätet, entfällt der Regressanspruch für die bis zur ordnungsgemäßen Meldung entstandenen Kosten.

9.5.3 Der Verkäufer hat nach Eingang der Meldung das Recht, innerhalb von 5 Werktagen die Abwicklung der Verbraucherreklamation selbst zu übernehmen oder einen autorisierten Servicepartner zu beauftragen. Macht der Verkäufer von diesem Recht Gebrauch, entfällt jeder eigenständige Regressanspruch des Käufers für die betreffende Reklamation. Der Käufer hat in diesem Fall die Abwicklung durch den Verkäufer zu dulden und dem Servicepartner den erforderlichen Zugang zu gewähren.

9.5.4 Macht der Verkäufer von seinem Recht gemäß Ziffer 9.5.3 keinen Gebrauch, kann der Käufer die Nacherfüllung selbst oder durch Dritte durchführen lassen. Erstattungsfähige Kosten sind ausschließlich: (a) nachgewiesene Arbeitskosten auf Basis vorab schriftlich vereinbarter Stundensätze, höchstens jedoch üblicher Marktpreise für vergleichbare Serviceleistungen in der jeweiligen Region; (b) tatsächlich angefallene, belegpflichtige Materialkosten; (c) nachgewiesene Fahrtkosten in Höhe der steuerlichen Kilometerpauschale. Pauschalrechnungen, Eigenberechnungen ohne Einzelnachweise sowie kalkulatorische Lohnkosten werden nicht anerkannt.

9.5.5 Der erstattungsfähige Gesamtbetrag für Ein- und Ausbaukosten im Regresswege ist je betroffener Produkteinheit auf 150 % des vom Käufer an den Verkäufer gezahlten Netto-Einkaufspreises der betreffenden Einheit begrenzt (Haftungshöchstbetrag). Der Haftungshöchstbetrag gilt pro Schadensfall und Produkteinheit und ist nicht für mehrere Einheiten desselben Typs kumulierbar.

9.5.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Regressforderung gegenüber dem Verkäufer vollständig zu dokumentieren und innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag geltend zu machen, an dem der Käufer die Nacherfüllung gegenüber dem Verbraucher abgeschlossen und dies dem Verbraucher gegenüber schriftlich bestätigt hat. Später geltend gemachte Regressforderungen sind ausgeschlossen. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers nachzuweisen, dass er selbst gegenüber dem Verbraucher tatsächlich auf Basis von § 439 Abs. 3 BGB geleistet hat.

§ 10 HERSTELLERGARANTIE
10.1 Der Verkäufer gewährt für seine Produkte eine Herstellergarantie. Inhalt, Umfang und Bedingungen sind in den jeweiligen Garantiebedingungen geregelt, die auf der Website des Verkäufers – derzeit unter www.ggntkt.de/garantie/ – abrufbar sind oder auch direkt beim Verkäufer angefordert werden können.

10.2 Die Herstellergarantie gilt ausschließlich für Mängel, die auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Behandlung sind von der Garantie ausgeschlossen.

10.3 Die Herstellergarantie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und lässt die Mängelgewährleistungsrechte des Käufers nach § 9 dieser AGB unberührt.

§ 11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, SCHADENERSATZ UND MANGELFOLGESCHÄDEN
11.1 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber für Schadenersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus oder im Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln gemäß §§ 434 ff. BGB, aus Pflichtverletzung gemäß §§ 280, 281, 283 BGB sowie aus Verzug gemäß § 286 BGB – nur in den nachfolgend geregelten Fällen. Außerhalb dieser Fälle ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

11.2 Eine Haftung besteht ausschließlich: (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen; (b) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf; (c) in den in Ziffer 11.4 genannten zwingenden gesetzlichen Ausnahmefällen.

11.3 Soweit die Haftung nach Ziffer 11.2 (b) auf leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beruht, ist sie der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, sind auch im Rahmen der Kardinalpflichtverletzung nicht ersatzfähig. Die Haftung des Verkäufers ist darüber hinaus der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der jeweiligen Bestellung begrenzt, aus der der Anspruch entstanden ist. Als absolute Gesamtobergrenze ist die Gesamthaftung des Verkäufers aus einem Vertragsverhältnis – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der betreffenden Bestellung begrenzt. Diese globale Haftungsobergrenze gilt nicht für die in Ziffer 11.4 abschließend aufgeführten Ausnahmefälle.

11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für: (a) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); (b) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) arglistig verschwiegene Mängel; (d) die Übernahme einer ausdrücklichen Beschaffenheitsgarantie gemäß § 443 BGB.

11.5 Mangelfolgeschäden sowie sonstige mittelbare Schäden sind, soweit in Ziffern 11.2 und 11.4 nicht ausdrücklich zugelassen, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für: (a) Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 BGB; (b) Ansprüche wegen Unmöglichkeit gemäß §§ 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB; (c) Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB, insbesondere Kosten für Werbemaßnahmen, Lagerinvestitionen, Montage- oder Installationskosten, die der Käufer im Vertrauen auf die mangelfreie Lieferung getätigt hat; (d) entgangener Gewinn gemäß § 252 BGB; (e) Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Umsatzeinbußen; (f) Ansprüche Dritter, die der Käufer an den Verkäufer weitergibt (mit Ausnahme des Unternehmerregresses gemäß § 478 BGB, der in Ziffer 9.5 abschließend geregelt ist).

11.6 Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten, innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Käufer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 11.4.

11.7 Soweit die Haftung des Verkäufers nicht ausgeschlossen ist, wird ein etwaiges Mitverschulden des Käufers gemäß § 254 BGB anspruchsmindernd berücksichtigt. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, Schäden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht).

11.8 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 12 RÜCKSENDUNGEN UND RETOURENMANAGEMENT
12.1 Mangelfreie Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

12.2 Autorisierte Rücksendungen mangelfreier Ware sind nur in der Originalverpackung, in einwandfreiem Zustand und innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Frist möglich. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr (Restocking Fee) von bis zu 20 Prozent des Nettorechnungswertes zu erheben.

12.3 Für mangelhafte Rücksendungen im Rahmen der Mängelhaftung gilt § 9 dieser AGB. Rücksendungen setzen stets eine gültige RMA-Nummer voraus.

12.4 Der Käufer trägt die Rücksendekosten für autorisierte, mangelfreie Rücksendungen. Bei berechtigten Mängelrücksendungen trägt der Verkäufer die Rücksendekosten.

§ 13 SCHUTZRECHTE, MARKEN UND VERTRIEBSBESCHRÄNKUNGEN
13.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte des Verkäufers unter den eingetragenen Markenbezeichnungen und Produktnamen zu vertreiben. Eine Änderung der Produktkennzeichnung, insbesondere das Entfernen oder Überschreiben von Seriennummern, Herstellerlogos oder CE-Kennzeichen, ist untersagt.

13.2 Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, Produkte des Verkäufers unter einer anderen als der vom Verkäufer zugelassenen Bezeichnung zu vertreiben (White-Label-Verbot).

13.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, aktive Verkaufsbemühungen (insbesondere gezielte Werbemaßnahmen, Direktansprache von Kunden oder Eröffnung von Niederlassungen) in geografischen Märkten zu entfalten, für die keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers vorliegt. Passive Verkäufe an Kunden aus nicht zugewiesenen Gebieten, die den Käufer unaufgefordert kontaktieren, bleiben gemäß den Vorgaben der Vertikal-GVO 2022 zulässig.

13.4 Der Käufer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, um Produkte des Verkäufers über Online-Marktplätze Dritter – insbesondere Amazon (Marketplace), eBay, Kleinanzeigen.de, audio-markt.de oder vergleichbare Plattformen – anzubieten oder zu vertreiben. Der Betrieb eines eigenen Online-Shops des Käufers ist hiervon nicht erfasst. Der Verkäufer kann die Zustimmung von der Einhaltung bestimmter Qualitäts- und Darstellungsstandards abhängig machen.

13.5 Technische Unterlagen, Zeichnungen, Muster und sonstige Informationen des Verkäufers sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden.

§ 14 DATENSCHUTZ
14.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.

14.2 Der Verkäufer kann den Handelsnamen des Käufers sowie das Geschäftsfeld als Referenz in Marketingmaterialien nennen, soweit dies auf Basis berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt und die Interessen des Käufers nicht überwiegen. Der Käufer kann der Nutzung seiner Daten zu diesem Zweck jederzeit schriftlich widersprechen; nach Zugang des Widerspruchs wird die Nutzung unverzüglich eingestellt.

§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

15.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der einzelnen Verträge bedürfen der Schriftform oder Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.

15.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

15.6 Diese AGB ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer.