Unsere Garantie

Profitieren Sie von unserer umfassenden Produktgarantie. Nach der Online-Registrierung Ihres neuen Aktivlautsprechers innerhalb der ersten 30 Tagen nach dem Kauf, ist Ihr Lautsprecher in den ersten drei Jahren rundum abgesichert – und Sie können sich auf das konzentrieren, was zählt: Ihren Musikgenuss.

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Garantiebedingungen

1.Die Werksgarantie gilt für Erstkäufer von GGNTKT Neugeräten ausschließlich für den Bereich der Europäischen Union. Sie beginnt mit dem Kauf und der Registrierung eines Neugerätes.

2. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Fachhandels beträgt zwei Jahre. Roland Schäfer Elektroakustik und Audiotechnik gewährt dem Erstkäufer eines GGNTKT Aktivlautsprechers eine Werksgarantie von drei Jahren für Elektronik, sowie weitere Lautsprecherkomponenten und dokumentiert dies durch die Übersendung des Garantie-Zertifikates per E-Mail. Aus den Garantiebedingungen entstehen Ansprüche ausschließlich für Käufer, die das betreffende Gerät vom autorisierten Fachhändler gekauft haben. Wird das Gerät von einem nicht autorisierten Händler erworben, bestehen keine Garantieansprüche.

3. Voraussetzung für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist die Produktregistrierung innerhalb von 30 Tagen nach Kauf des Gerätes. Die Registrierung kann online vorgenommen werden, eine Kopie der Kaufquittung muss als Dateianhang in den üblichen Formaten per E-Mail geschickt werden.

4. Während der Garantiezeit beseitigen wir etwaige Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen nach unserer Wahl durch Austausch oder Nachbesserung der defekten Teile. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Minderung, Wandlung, Schadenersatz bei Folgeschäden sind ausgeschlossen.

5. Außer den in der Betriebsanleitung beschriebenen Arbeiten dürfen keinerlei Eingriffe am Gerät vorgenommen worden sein.

6. Bei Inanspruchnahme der Garantie innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Fachhändler. Sollte sich als notwendig erweisen, das Gerät an uns einzuschicken, haben Sie zur Inanspruchnahme der Garantie die einwandfreie Originalverpackung zu verwenden. Zudem haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass das Gerät frachtfrei zugestellt wird. Im Ergebnis tragen Sie die Hinsendekosten und die Gefahr des zufälligen Untergangs.

7. Von der Garantie ausgenommen sind:

  • Transportschäden, sichtbar oder unsichtbar (Reklamationen für solche Schäden müssen umgehend bei der Transportfirma, Bahn oder Post eingereicht werden);
  • Kratzer in Holzgehäusen, Zargen, Metallteilen, Frontabdeckungen usw. (diese Defekte müssen innerhalb von drei Tagen nach Kauf direkt bei Ihrem Händler reklamiert werden);
  • Fehler, die durch fehlerhafte Aufstellung, falschen Anschluss, äußere gewaltsame Einwirkung, unsachgemäße Bedienung (siehe Betriebsanleitung) und Beanspruchung oder Überlastung entstanden sind;
  • Unsachgemäß reparierte oder geänderte Geräte, die von anderer Seite als von uns oder unseren autorisierten Fachhändlern geöffnet wurden;
  • Folgeschäden an fremden Geräten;
  • Kostenerstattung bei Schadensbehebung durch Dritte, ohne unser vorheriges Einverständnis;
  • Geräte, bei denen die Seriennummer entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert wurde;
  • Geräte, an denen nicht autorisierte Personen oder Werkstätten Reparaturen durchgeführt haben
  • Veränderungen, die durch natürliche Abnutzung oder Alterung entstehen (z.B. Farbveränderungen bei Holzgehäusen, Metallteilen oder Displays).

Die Werksgarantie ist eine freiwillige Leistung von Roland Schäfer Elektroakustik und Audiotechnik und lässt Ihre Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegenüber dem Fachhändler unberührt.